- Der Nutzer (Luftfahrzeugbetreiber) ist verpflichtet, für die durchgeführten Landungen Landegebühren zu entrichten. Wenn das Flugzeug keinen Betreiber hat, ist der Eigentümer des Flugzeugs für die Zahlung der Landegebühren verantwortlich.
- Zahlung der Landegebühren:
a) Betreiber/Eigentümer von Luftfahrzeugen, die im LKPM-System registriert sind, zahlen die Gebühren einmalig (einmal pro Monat) auf der Grundlage einer vom Betreiber des Flughafens Příbram ausgestellten Rechnung. Die Rechnungen werden bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt, für den die Gebühren fällig sind. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig,
b) im veröffentlichten Zeitraum 1 APR – 31 OCT, MON-FRI 0600-1600 SAT, SUN, HOL 0800-1600 sonst O/R 1 NOV – 31 MAR MON-FRI 0800-1400 sonst O/R Landegebühren werden am RADIO bezahlt,
c) außerhalb der veröffentlichten Zeiten werden Kommunikation und Flugbewegungen durch das Kamerasystem aufgezeichnet. Die Landungen werden vom Flughafenbetreiber nach Ablauf des Kalendermonats in Rechnung gestellt, die Rechnung wird auf den Halter des Luftfahrzeugs entsprechend der Luftfahrzeugnummer ausgestellt (sog. „Immatrikulation“), hat das Luftfahrzeug keinen Halter, wird die Rechnung auf den Eigentümer ausgestellt. Die Rechnung muss vom Nutzer, Betreiber oder Eigentümer des Luftfahrzeugs bis zum Fälligkeitstermin bezahlt werden.